Benutzungshinweise

1. Routine-Inspektion: 

Die Mieter hat nach den Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen sowie Auf- und Abbauanleitungen mindestens folgendes vor Aufbau der Hüpfburgen zu prüfen: 

• ob der Aufstellungsort geeignet ist (bspw. Ebenmäßiger Untergrund) 

• ob alle Verankerungen sicher befestigt und an der richtigen Stelle sind 

• ob Zubehörteile an der richtigen Stelle sind (z.B. Fallschutzmatten) 

• ob Gewebe oder Nähte keine wesentlichen Löcher oder Risse aufweisen 

• ob das richtige Gebläse verwendet wird 

• ob der Luftdruck für einen festen und zuverlässigen Stand ausreicht 

• ob keine elektrischen Teile frei liegen und die Kabel keine Abnutzungserscheinungen aufweisen 

• ob Stecker, Fassungen, Schalter usw. nicht beschädigt sind 

• ob Anschlussrohr und Gebläse fest miteinander verbunden sind 

• ob das Gebläse sicher in der richtigen Lage angebracht ist und die Schutzgitter intakt sind

 Die Hüpfburg darf der Öffentlichkeit zur Benutzung erst dann freigegeben werden, wenn alle der o.g. Punkte ordnungsgemäß durchgeführt wurden und alle dabei festgestellten Mängel behoben sind. Der Mieter hat dem Vermieter auftretende Schäden, Störungen, Verluste und Verschmutzungen unverzüglich anzuzeigen. Dem Vermieter sind dabei unverzüglich bei der Feststellung und nicht erst bei Rückgabe der Mietsachen Fotos an die Mailadresse info@hüpfheini.de zu übersenden. Werden festgestellte Schäden, Störungen, Verluste und Verschmutzungen nicht sofort dokumentiert und gemeldet, haftet der aktuelle Mieter. Eine Geltendmachung erst bei Rückgabe wird nicht anerkannt. Schäden, Störungen, Verluste und Verschmutzungen werden von Hüpfheini entsprechend dem Mieter in Rechnung gestellt.

 

2. Aufbau: 

Die Bereitstellung von eventuell notwendigem Strom (230 V, 16 A) ist Sache des Mieters. Aus Sicherheitsgründen ist stets darauf zu achten, dass die Leitungen/Schläuche nicht überlastet werden. Hierfür hat der Mieter zu sorgen. Der Mieter hat sicherzustellen, dass auf den Stromleitungen keine weiteren Geräte oder Stände betrieben werden. Es muss eine erwachsene Aufsichtsperson benannt werden. 

Elektrisches Gebläse:  

• Niemand außer der verantwortlichen Aufsichtsperson darf Zugriff zum Gebläse haben. 

• Kabeltrommeln müssen vor Inbetriebnahme des Gebläses unbedingt komplett abgerollt sein. 

• Es darf nur ein Feuchtigkeitsgeschütztes, für die Verwendung im Freien geeignetes, Verlängerungskabel verwendet werden. 

• Das Gebläse darf nicht ohne Anschluss an die Hüpfburg eingeschaltet werden. 

• Das Gebläse muss an einem sauberen und trockenen Ort stehen. 

• Der Lufteintritt darf nicht behindert werden. Es dürfen keine Fremdteile eingesaugt werden. 

• Bei leichtem Nieseln sollte ein größerer Tisch über das Gebläse gestellt werden um das Ansaugen/Eindringen von Wasser zu verhindern. Schalten sie das Gebläse deswegen nicht aus. 

Aufstellfläche: 

• Vorzugsweise ist eine freie Gras- bzw. Rasenfläche zu wählen. 

• Es muss immer eine Schutzplane untergelegt werden. Vor dem Ausbreiten ist sicherzustellen, dass die ganze Fläche frei von Steinen, spitzen Gegenständen etc., ist. 

• Auf der offenen Seite dürfen keine Gefahrenquellen sein, die herausfallende Kinder verletzen können. 

• Zudem müssen vor dem Eingang die gehörigen Matten ausgebreitet werden. 

• Die Hüpfburg darf nicht neben einem Swimmingpool/Schwimmbecken aufgestellt werden. 

• Benutzen Sie die Hüpfburg in sicherer Entfernung von Wasser, Feuer, Wänden und anderen Gegenständen auf freiem Gelände. Aus Sicherungsgründen muss um die Hüpfburg ein freier Platz von mindestens 1,8 m vorhanden sein. 

Vorbereitung: 

• Der Aufbau bei starkem Wind oder Niederschlag ist zu unterlassen. 

• Vor dem Aufblasen ist die Hüpfburg so auszulegen, dass der Luftkanal im 90° Winkel weggeht und nicht geknickt oder verdreht ist. 

Es dürfen keine Kinder im Bereich des Gebläses sein. 

• Es darf niemand in die Hüpfburg, bevor diese vollständig aufgeblasen ist.

 

Aufblasen: 

• Die verantwortliche Aufsichtsperson beobachtet den gesamten Füllvorgang. 

• Es ist während des ganzen Betriebes unbedingt darauf zu achten, dass kein Papier, oder z. B. ein Plastiksack, den Lufteinlass des Gebläses blockiert. Das Gebläse muss so positioniert werden das möglichst viel Luft ungehindert einströmen kann. Dies ist während des ganzen Betriebes zu beachten und zu kontrollieren. Das Gebläse darf während der gesamten Nutzungszeit nicht abgeschaltet werden. 

• Wenn die Hüpfburg aufgeblasen ist, ist sie mit den Erdnägeln zu befestigen. 

 

3. Benutzung:

 • Es ist ein geregelter und sicherer Zugang der Benutzer zu dem aufblasbaren Spielgerät sichergestellt. 

• Die Aufsichtsperson hat eine Pfeife oder ein anderes vergleichbares Instrument, um sich bei den Benutzer bemerkbar zu machen. 

• Erwachsene dürfen wegen der hohen Punktbelastung die Hüpfburg nicht benutzen. Achten Sie darauf, dass Alter und Größe der Kinder, die gleichzeitig auf der Hüpfburg spielen, vergleichbar sind. 

• Die Aufsichtsperson hat darauf zu achten, dass die Warnhinweise der Hüpfburg eingehalten werden. Dies gilt insbesondere für die Einhaltung des zulässigen Gesamtgewichts und Anzahl der Kinder. 

• Die Aufsichtsperson sollte früh eingreifen, wenn einzelne Kinder durch ihr Verhalten andere Kinder, insbesondere kleinere Kinder, gefährden. 

• Speisen und Getränke (auch Lutscher oder Kaugummis o. ä.) sind in der Hüpfburg verboten. 

• Schuhe sind in der Hüpfburg verboten. 

• Hosen- und Jackentaschen müssen vor Betreten der Hüpfburg kontrolliert werden, damit keine spitzen oder scharfen Gegenstände wie Stifte oder Haarspangen zu Verletzungen führen. 

• Halsketten, Ringe, Brillen, Gürtelschnallen oder ähnliche Dinge müssen vor Benutzung der Hüpfburg abgelegt werden. 

• Die Wände dürfen nicht zum Klettern oder als Sprungwand benutzt werden. 

• Um Verletzungen aller Art zu vermeiden, sind Saltos, Handstände, Wrestling oder anderes grobes Spielverhalten, auf der Hüpfburg nicht erlaubt. 

• Tiere sind in der Hüpfburg nicht erlaubt. 

• Die Benutzung der Hüpfburg bei Regen und starkem Wind ist untersagt (Unfallgefahr). Die beaufsichtigende Person hat sofort die Hüpfburg zu sperren und gegebenenfalls abzubauen. 

• Bei Beschädigung der Hüpfburg während der Nutzung ist eine Weiterbenutzung ebenfalls untersagt.

 

4. Abbau und Wartung: 

Vor dem Abbau ist die Hüpfburg auf Beschädigungen zu kontrollieren, zu reinigen und ggf. insbesondere zu trocknen. Die Hüpfburg ist gemäß der Anleitung mit mind. 2 Personen zusammenzulegen und zu verpacken. 

Luft ablassen: 

• Niemand darf während des Ablassens der Luft in der Hüpfburg sein bzw. darin oder darauf herumspringen. Sonstiges: 

• Der Mieter muss unter Berücksichtigung der Anzahl und des Alters der Benutzer, der Umgebung, in der die Geräte benutzt werden, der Einsehbarkeit der Spielflächen und der vom Hersteller zur Verfügung gestellten Informationen die Anzahl der für den sicheren Betrieb von aufblasbaren Spielgeraten erforderlichen Aufsichtspersonen bestimmen sowie deren Eignung feststellen. Das Aufsichtspersonal muss einfach zu erkennen sein. 

• Der Vermieter behält sich vor unangekündigte Besichtigungen (zur Überprüfung der Einhaltung der Nutzungs- und Sicherheitsbestimmungen) durchzuführen.

 

 

 

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